Scheidung
Damit die Trennung für Sie gut ausgeht.
Behutsam und kompetent durch den Scheidungsprozess
Eine Trennung und darauf folgend die Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess. Es geht zuweilen emotional her, und doch muss vieles geregelt und besprochen werden, um für alle beteiligten Parteien eine gute Basis für die nicht mehr gemeinsame Zukunft zu schaffen. Wenn das Paar Kinder hat, ist der Wunsch nach einer unkomplizierten Scheidung noch größer, schließlich soll die Situation durch vermeidbare Konflikte und Streitigkeiten nicht noch verschlimmert werden, denn man ist über die Kinder auch weiterhin miteinander verbunden.
Ich stehe Ihnen als Familienanwältin in Bayreuth in meiner Kanzlei zur Verfügung oder auch deutschlandweit bei Ihnen vor Ort – da, wo Sie mich brauchen.
In Deutschland benötigt bei einer Scheidung zumindest eine Partei eine anwaltliche Vertretung – die des Antragstellers. Als erfahrene Scheidungsanwältin habe ich in Bayreuth, aber auch in ganz Deutschland bereits unzählige Mandanten behutsam und kompetent durch den Scheidungsprozess geführt. Wenn auch Sie geschieden werden wollen, haben Sie mit Sicherheit viele Fragen: Wie lange muss ich vor Antragstellung warten? Gilt für mich der Fall der unzumutbaren Härte? Kann ich das Familiengericht selbst wählen? Muss ich persönlich vor dem Richter erscheinen? Diese und weitere Fragen rund um die Scheidung beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, das Sie hier online vereinbaren können.
Vermögen
Faire Lösungen für Ihre Finanzen.
Fair und zu Ihrer Zufriedenheit
Wenn Sie während Ihrer Ehe Vermögen aufgebaut haben – zum Beispiel durch den Kauf einer gemeinsamen Immobilie oder auf Sparkonten –, aber keinen Ehevertrag geschlossen haben, so befinden Sie sich in dem gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft. Aber was bedeutet das?
Vereinfacht gesagt wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Gericht (nur dieser Stichtag zählt!) Kassensturz gemacht: Jeder Partner macht eine Vermögens- und Schuldenaufstellung (ohne Hausrat). Nach Abzug des Vermögens zum Beginn der Ehe werden die Ergebnisse der beiden Partner (der Zugewinn) addiert und dann durch zwei geteilt. Damit wird sichergestellt, dass beide Parteien gleich behandelt werden.
Vertrauen Sie auch hier auf meine langjährige Erfahrung mit der Vermögensauseinandersetzung in Scheidungsfällen.
Was einfach klingt, führt oftmals zu großen Konflikten, die sich ohne eine anwaltliche Betreuung nicht lösen lassen. Ich unterstütze Sie daher gerne dabei, die finanzielle Seite der Scheidung fair und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. Aber auch ohne einen schwelenden Konflikt ist es ratsam, meine Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen: Allzu oft wird die Vermögensauseinandersetzung gemieden, entweder aus falschem Glauben, dass es nicht viel bringt, oder aber aus Furcht, dem Ehegatten zu nahe zu treten. Dabei ist die Aufteilung des Vermögens, das Sie beide während Ihrer Ehe aufgebaut haben, nur gerecht. Schließlich haben Sie beide dazu beigetragen, dass es wächst.
Bei großen Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilienvermögen etc. wird es ohne eine anwaltliche Begleitung meistens nicht möglich sein, die Vermögenssituation zu überschauen und die Vermögensauseinandersetzung so zu gestalten, dass beide Seiten mit der Lösung zufrieden sind. Vertrauen Sie auch hier auf meine langjährige Erfahrung mit der Vermögensauseinandersetzung in Scheidungsfällen. Vereinbaren Sie hier einen Termin – ich empfange Sie gerne in meiner Kanzlei in Bayreuth. Sollten Sie nicht aus Oberfranken stammen, können wir auch eine telefonische oder Video-Beratung durchführen oder ich komme zu Ihnen, ganz wie Sie es wünschen.
Immobilien
Das Beste bei Trennung und Scheidung.
Überraschende Erkenntnisse
Viele Paare besitzen während ihrer gemeinsamen Zeit eine (selbstgenutzte) oder gar mehrere Immobilien, die im Scheidungs- oder Trennungsfall oft zum Stein des Anstoßes wird, wenn es darum geht zu klären, wer in der Immobilie bleiben darf (Hier wird auch der Begriff „Ehewohnung“ verwendet, mehr dazu finden Sie hier), wem welche Zahlungen zustehen oder was passiert, wenn die Immobilien verkauft werden.
Bereits bei der Feststellung der Eigentumsverhältnisse kann es zu überraschenden Erkenntnissen kommen, denn während man immer der Meinung war, die Immobilie würde beiden Partnern gehören, genügt ein Blick ins Grundbuch um festzustellen, dass dem nicht so ist. Vor allem wenn ein Partner bereits in der Immobilie wohnte und der andere zu Beginn der Beziehung einzog, bleibt es oft bei einem Eigentümer – der hinzugekommene Partner wird nicht ins Grundbuch eingetragen.
Als Fachanwältin mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet bringe ich das nötige Wissen mit, um Sie bei Fragen rund um Ihre Immobilie(n) bei Trennung oder Scheidung beraten zu können
Nun stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl: Verkauf oder Vermietung, falls es beiden Ehegatten nicht möglich ist, die Immobilie alleine zu bewirtschaften; die Übertragung der Immobilie auf einen der Partner, was auch die Auszahlung des Miteigentumsrechts nach sich zieht; in seltenen Fällen auch die gemeinsame Bewirtschaftung der Immobilie, wenn beide Partner darin wohnhaft bleiben.
Die verschiedenen Optionen bringen ggf. auch steuerliche Nachteile mit sich und sollten deshalb detailliert verglichen und eingeschätzt werden. Als Fachanwältin mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet bringe ich die nötige Erfahrung mit, um Sie bei Fragen rund um Ihre Immobilie(n) bei Trennung oder Scheidung beraten zu können – hier arbeite ich mit Steuerberatern aus meinem großen Netzwerk zusammen, deren Expertise in diesen Fällen erforderlich ist. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Bayreuth, bei Ihnen zu Hause, oder aber auch einen Telefon- oder Videokonferenztermin.
Eheverträge
Gute Vorsorge für die Zukunft
Nachhaltige Hochzeitsvorbereitung
Schmetterlinge im Bauch, Brautkleidkauf, Einladungskartenversand, ewige Liebe, und dann Ehevertrag? Was früher fast schon als Affront galt, ist heutzutage – völlig berechtigt – gang und gäbe. Schließlich schließen Sie auch Versicherungen für alle möglichen Risiken ab, und ein Ehevertrag kann als eine Versicherung angesehen werden für den Fall, dass die Ehe oder Partnerschaft doch nicht von lebenslanger Dauer ist.
Besonders zu empfehlen sind Eheverträge, wenn einer oder beide Partner bereits vor der Ehe über große Vermögen verfügen, Unternehmensbeteiligungen bestehen, die nach der Trennung nicht verwässert werden sollen, oder die Ehe international ist. Vor allem in Familienunternehmen wird großer Wert darauf gelegt, dass keine Expartner nach der Scheidung Anteile am Unternehmen halten – hier sind Eheverträge heute ein Bestandteil der Hochzeitsvorbereitungen, auf den nicht verzichtet wird.
Dass Ihre Interessen in dem Vertrag durchgesetzt werden, dafür sorge ich als Ihre Anwältin
Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe oder sogar nach der Trennung geschlossen werden. Er muss notariell beglaubigt werden – dass Ihre Interessen in dem Vertrag durchgesetzt werden, dafür sorge ich als Ihre Anwältin. Auch steuerliche Fragen rund um die Auswirkungen auf Immobilien- und Betriebsvermögen kläre ich mit Ihnen und einem Steuerberater und setze den Ehevertrag so auf, dass Sie im Falle einer Trennung zu Ihrem Recht kommen. Bei Ehen mit verschiedenen Nationalitäten ist es dringend empfehlenswert, einen Ehevertrag abzuschließen, alleine um Klarheit zu schaffen, nach dem Recht welchen Landes gegebenenfalls das Scheidungsverfahren erfolgt.
Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin in meiner Bayreuther Kanzlei oder bei Ihnen zuhause, deutschlandweit. Gerne stehe ich Ihnen aber auch telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung.
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Kontakt
Adresse
Ilona Treibert
Rechtsanwältin| Mediatorin | Fachanwältin für Familienrecht | Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Luitpoldplatz 6, 95444 Bayreuth
Web: kanzlei-treibert.de
Telefon: +49 (0)921 15103258
Kontakt [at] kanzlei-treibert.de