Vermögen
Faire Lösungen für Ihre Finanzen.
Fair und zu Ihrer Zufriedenheit
Wenn Sie während Ihrer Ehe Vermögen aufgebaut haben – zum Beispiel durch den Kauf einer gemeinsamen Immobilie oder auf Sparkonten –, aber keinen Ehevertrag geschlossen haben, so befinden Sie sich in dem gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft. Aber was bedeutet das?
Vereinfacht gesagt wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Gericht (nur dieser Stichtag zählt!) Kassensturz gemacht: Jeder Partner macht eine Vermögens- und Schuldenaufstellung (ohne Hausrat). Nach Abzug des Vermögens zum Beginn der Ehe werden die Ergebnisse der beiden Partner (der Zugewinn) addiert und dann durch zwei geteilt. Damit wird sichergestellt, dass beide Parteien gleich behandelt werden.
Vertrauen Sie auch hier auf meine langjährige Erfahrung mit der Vermögensauseinandersetzung in Scheidungsfällen.
Was einfach klingt, führt oftmals zu großen Konflikten, die sich ohne eine anwaltliche Betreuung nicht lösen lassen. Ich unterstütze Sie daher gerne dabei, die finanzielle Seite der Scheidung fair und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. Aber auch ohne einen schwelenden Konflikt ist es ratsam, meine Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen: Allzu oft wird die Vermögensauseinandersetzung gemieden, entweder aus falschem Glauben, dass es nicht viel bringt, oder aber aus Furcht, dem Ehegatten zu nahe zu treten. Dabei ist die Aufteilung des Vermögens, das Sie beide während Ihrer Ehe aufgebaut haben, nur gerecht. Schließlich haben Sie beide dazu beigetragen, dass es wächst.
Bei großen Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilienvermögen etc. wird es ohne eine anwaltliche Begleitung meistens nicht möglich sein, die Vermögenssituation zu überschauen und die Vermögensauseinandersetzung so zu gestalten, dass beide Seiten mit der Lösung zufrieden sind. Vertrauen Sie auch hier auf meine langjährige Erfahrung mit der Vermögensauseinandersetzung in Scheidungsfällen. Vereinbaren Sie hier einen Termin – ich empfange Sie gerne in meiner Kanzlei in Bayreuth. Sollten Sie nicht aus Oberfranken stammen, können wir auch eine telefonische oder Video-Beratung durchführen oder ich komme zu Ihnen, ganz wie Sie es wünschen.
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Ilona Treibert
Rechtsanwältin| Mediatorin | Fachanwältin für Familienrecht | Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Luitpoldplatz 6, 95444 Bayreuth
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Telefon: +49 (0)921 15103258
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